Ihr Orthopäde in Tirol

Öffnungszeiten : Mo-Fr 09:00-15:00
  Telefon : +43(0) 699/10650000

häufige Fragen

Was Sie wissen sollten

Wie kann man Verschleißkrankheiten behandeln?

Es stehen zwei grundsätzliche Strategien zur Bekämpfung von Verschleißkrankheiten zur Verfügung

  1. Verhindern des Fortschreitens von Gelenkveränderungen und mechanischer Einschränkungen

    • Regeneration des Gelenkknorpels mit Knorpelschutzpräparaten (Chondroprotektiva – DMOAD [ Disease Modifying OsteoArthritis Drugs] –  SYSADOA [Symptomatic Slow Acting Drugs in Osteo-Arthritis])
    • Beseitigung mechanischer Risikofaktoren wie Achsfehlstellungen, gestörte Gelenksentwicklung (Dysplasien) oder anderer Ursachen, die zu vermehrter Druckbelastung des Gelenkknorpels führen,
    • Ersatz der Gelenkflächen durch eine innere Prothese (Endoprothese) und
  2. Erreichen von Schmerzfreiheit unter üblicher Belastung

    • Unterdrückung der örtlichen Wirkung von Schmerzmediatoren oder der Schmerzwahrnehmung
    • Verringerung der vermehrten Entstehung von Schmerzmediatoren.

Um das Fortschreiten des Gelenkverschleißes zu verzögern und die Regeneration des Gelenksknorpels anzustossen biete ich für Sie in meiner Ordination folgende Knorpelschutzpräparate an:

ACP – Autologes Conditioniertes Plasma ist eine spezielle Art der Herstellung von PlättchenReichem Plasma (PRP).

Die Applikation von PRP ist ein sicheres und natürliches Verfahren, das die Heilung durch körpereigene natürliche Botenstoffe anregt, die im Eigenblut-Extrakt durch Zentrifugation angereichert werden.

Arthrobonum ist ein bewährtes Nahrungsergänzungsmittel mit Inhaltsstoffen natürlicher Herkunft wie Chondroitinsulfat und Glucosaminsulfat.

Synocrom® Hyaluronsäure Fertigspritze bei Arthrose (Synocrom® ist eine hochreine Hyaluronsäure, die der körpereigenen Hyaluronsäure sehr ähnelt)

Die stoßdämpfenden Eigenschaften von Synocrom® lindern Ihre (Arthrose-) Schmerzen und steigern die Bewegungsfähigkeit. Für Ihren optimalen Therapieerfolg empfehle ich 3 Injektionen.

Was versteht man unter minimal invasiver Hüftendoprothetik?

Die Implantation einer Hüftendoprothese (inneres künstliches Hüftgelenk) wegen einer Verschleißkrankheit der Hüfte (Coxarthrose) gilt als eine der erfolgreichsten Operationen überhaupt. In der Zwischenzeit können Standzeiten der Implantate von mehr als 25 Jahren erreicht werden. Der Eingriff verläuft sehr standardisiert, das Operationsrisiko ist gering.

Eine Hüftoperation besteht aus dem chirurgischen Zugangsweg zum Gelenk und dem Ersatz des verschlissenen Gelenkes durch eine innere Prothese. In den Pionierzeiten der Hüftendoprothetik war das Hauptaugenmark auf die dauerhafte Verankerung des Implantates gerichtet, um diese gut kontrollieren zu können, wurde die Wunde weit geöffnet. Diesem Hauptziel wurde der Kollateralschaden durch den chirurgischen Zugangsweg untergeordnet. In der Zwischenzeit weiß man relativ gut, wie man eine Prothese gut und vor allem auf längere Zeit im Knochen verankern kann, so dass sich das Interesse in den letzten 15 Jahren erneut auf den chirurgischen Zugangsweg gerichtet hat. Dies hat vor allem in den Vereinigten Staaten und in Europe zur Suche nach Wegen geführt, den Weichteilschaden zu minimieren (minimal invasiv).

Das Konzept der minimalen Invasivität kann auf Zugangsweg und Gelenkersatz angewendet werden. Während der Ersatz des Gelenkes durch Kurzprothesen und die in der Zwischenzeit in Verruf geratenen Kappenprothesen die Standzeit einer Prothese verkürzen kann, beschleunigt die Verringerung des Weichteilschadens beim Zugang die Heilung.

Ich habe 2002 an der Universitätsklink für Orthopädie Innsbruck einen minimal invasiven vorderen Zugang zum Hüftgelenk ohne Verwendung eines Strecktisches entwickelt, diesen in der Klinik implementiert und ihn international gelehrt und verbreitet. Dabei werden bewährte Implantate verwendet, um die Standzeiten der Endoprothesen nicht zu kompromittieren. Bereits in den 50iger und 60iger Jahren des letzten Jahrhundert haben sich die Brüder Judet mit dem vorderen Zugang zur Implantation von Hüftprothesen unter Verwendung eines speziellen Strecktisches auseinandergesetzt, die Verbreitung blieb allerdings – wahrscheinlich aufgrund des Strecktisches sowie seiner Verfügbarkeit und des damals ungelösten Problems der sicheren, festen Prothesenverankerung – auf eine kleine Gruppe von Orthopäden in und um Paris beschränkt.

Der vordere Zugang führt zu einer kurzen Narbe und erlaubt vor allem eine weitgehende Schonung der Hüftmuskulatur samt der versorgenden Nerven und Gefäße. Er verringert daher im Vergleich zu den anderen chirurgischen Zugangswegen das Risiko der Hüftluxation (Ausrenkung). Durch den verminderten Weichteilschaden ist der Blutverlust  gering, die Schmerzen sind vermindert und die Wiederherstellung verläuft beschleunigt. In der Hand des geschulten Operateurs ist diese Technik risikoarm, sie dauert gleich lang oder eher kürzer wie bei den traditionellen Zugängen. Die Standzeiten der Prothesen sind, wenn bewährte Implantate verwendet werden, nicht beeinflußt. Der vordere Zugang wird daher in der Zwischenzeit weltweit bei geschätzt bis zu 30% aller Hüftprothesenimplantationen eingesetzt.

Die mit der Verwendung eines Strecktisches einhergehenden Risiken der Knie- und Sprunggelenkszerrung bis zum Knöchelbruch, die Dammverletzungen und größeren Beinlängenunterschiede (weil sich diese am Strecktisch nur schlecht ausmessen lassen) fallen weg. Die dauernde Anwesenheit eines geschulten Operationsgehilfen zur Bedienung des Strecktisches ist nicht erforderlich. Er steht daher für andere Aufgaben zur Verfügung. Die Anschaffung des Strecktisches oder die Einrechnung in den Implantatpreis entfallen.

Idee und Regie: Rachbauer; technische Umsetzung: Fa. Faktum; Finanzierung: Fa. Stryker

Was ist plättchenreiches Plasma (PRP) und wozu verwendet man es?

Die Verabreichung von PlättchenReichem Plasma (PRP) ist ein sicheres und natürliches Verfahren, das die Heilung durch körpereigene natürliche Botenstoffe anregt, die im Eigenblut-Extrakt durch Zentrifugation angereichert werden.

Die aktuelle wissenschaftliche Forschung hat neue Einsichten in die Funktion der Blutplättchen erbracht: Studien zeigen, dass die Plättchen mit Botenstoffen (Wachstumsfaktoren und Cytokinen) vollgepfropft sind, die neben der Blutstillung die Wundheilung (Muskel- und Weichteilheilung), die Knochenneubildung sowie Entzündungsvorgänge steuern. Plättchen setzen bioaktive Einweißstoffe frei, die (mesenchymale) Stammzellen, Knochenvorläuferzellen (Osteoblasten) und Fresszellen (Makrophagen) anlocken und damit nicht nur verschlissenes und abgestorbenes Gewebe abtransportieren sondern auch die Geweberegeneration und die Heilung anstoßen.

Bereits am Ende des letzten Jahrhunderts wurde mit der Behandlung von Sehnenschäden durch Eigenblutinjektionen begonnen. Die klinischen Ergebnisse ließen sich in weiterer Folge durch Verabreichung eines Blutextraktes aus mit Blutplättchen angereichertem Plasma verbessern.

Dabei wird das aus der Vene entnommene Vollblut durch milde Zentrifugation (Schleudern) in seine Hauptbestandteile aufgetrennt: die roten Blutkörperchen, die weißen Blutkörperchen mit einem Teil der Plättchen (buffy coat) und das Blutplasma mit dem Großteil der Plättchen.

Bei autologem konditionieren Plasma – einer Unterform des PRP – wird das mit den Blutplättchen angereicherte Plasma abgetrennt und injiziert.  Das Extrakt ist Leukozyten-arm, die Plättchenkonzentration ist etwas geringer.

Werden Plasma und buffy coat abgetrennt und erneut mit höherer Drehzahl zentrifugiert, so trennt sie dieser Blutextrakt in ein Drittel leukozytenreiches L-PRP und zwei Drittel Plättchenarmes Plasma (PPP) auf. Hierbei ist allerdings der Zusatz eines gerinnungshemmenden Mittels (ACD-A) erforderlich. Dadurch erhöht sich die Konzentration der Plättchen, allerdings ist nicht klar, ob der Zusatz von weißen Blutkörperchen mehr schadet als nutzt.

In der Anfangszeit gab es nur wenige Studien, die die Wirksamkeit der PRP Therapien zweifelsfrei nachweisen konnten. Vor allem die Uneinigkeit über Technik, Anzahl der Injektionen, Zeitabstände zwischen den Anwendungen, Anzahl der Plättchen, Plattchenkonzentration, Verabreichung mit oder ohne weiße Blutkörperchen,  Aktivierung der Plättchen vor Injektion oder die Auswahl geeigneter Patienten erschweren die Evaluation der Wirksamkeit. Auf diesem Wissensstand verharrend, wird diese Therapie nicht durch die Krankenkassen bezahlt.

Zuletzt sind aber zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten veröffentlich worden, die die Effektivität von PRP bei chronischen Sehnenerkrankungen (einschließlich Tennisellenbogen und Fersenspornleiden) sowie Knorpelverschleiß nachweisen. Ich freue mich daher, Ihnen diese innovative Therapie anbieten zu können.

Was ist, was kann ein Wahlarzt?

Wahlärzte sind Privatärzte ohne Verträge mit den öffentlichen Krankenversicherungsträgern (Pflichtversicherung).

Als Wahlarzt stelle ich Ihnen meine uneingeschränkte Aufmerksamkeit, mein Wissen und Können solange zur Verfügung, wie Ihre Erkrankung es benötigt und Sie es wünschen. Die dafür erforderliche Muße übersteigt deutlich die Zeit, die Ihnen ein Kassenarzt, der mit den Honoraren der Krankenversicherungsträger zurecht kommen muss, schenken kann.

Die Pflichtversicherungen haben sich auf eine geringe Anzahl von Kassenstellen für Fachärzte für Orthopädie festgelegt, sodass die Wartezeiten bei den Kassenstelleninhabern groß sind. Neben einer generellen Leistungsdeckelung durch Honorarkürzung unter die Gestehungskosten sind zusätzlich bestimmte Einzel-Leistungen gedeckelt. Die zwischen Versicherungsträger und Ärztekammer ausgehandelten Tarife für die erbrachten Leistungen sind niedrig und erlauben nur bei entsprechender Frequenz eine Abdeckung der Betriebskosten, sodass die durchschnittlichen Kontaktzeiten mit dem Arzt sehr kurz sind. Ein verbessertes Leistungsangebot ist durch Bezahlung aus eigener Tasche oder durch das Abschließen einer privaten Krankenversicherung für ambulante und/oder stationäre Leistungen  möglich.

Sie können diese verbesserten Leistungen (auch solche außerhalb des Leistungskataloges Ihrer Versicherung), kurze Wartezeit und ausreichende Zeit für eine ausführliche Beratung fast nur durch Inanspruchnahme eines Wahlarztes bekommen, da Vertragsärzte sich verpflichtet haben, sich mit den Kassentarifen zufrieden zu geben.

Sie bekommen eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Pflichtversicherung einreichen können. Diese verspricht die Refundierung von 80% des Kassentarifes für durch Ihre Versicherung gewährte Leistungen für eine Minutenmedizin. Ärztliche Leistungen, die ungeachtet Ihrer medizinischen Notwendigkeit außerhalb des Leistungskataloges Ihrer Versicherung liegen – der Leistungskatalog variiert von Versicherungsträger zu Versicherungsträger und selbst Bundesland zu Bundesland – werden von Ihrer Versicherung nicht erstattet. Wenn Sie eine Zusatzkrankenversicherung für ambulante Leistungen abgeschlossen haben, sind Sie gut dran, dann übernimmt Ihre Zusatzversicherung. Sie können den Mehrbetrag für die von der Sozialversicherung nicht abgedeckten Leistungen aber auch aus eigener Tasche berappen und ersparen sich die monatlichen Versicherungsbeiträge für die ambulante Privatversicherung.

Für eine eingehende Erhebung der Krankengeschichte, eine ausführliche Untersuchung samt Diagnose, eine erschöpfende Besprechung der Behandlungsmöglichkeiten und einen Arztbrief verrechne ich die Empfehlungstarife der Österreichischen Ärztekammer (https://www.aektirol.at/fileadmin/Data/Downloadcenter/Honorare-Tarife/Privataerztliche_Honorarordnung_2019-2020.pdf).

Ich bin überzeugt, dass der nach Abzug der Rückerstattung verbleibende Betrag auch für Sie gut leistbar ist.